Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

- Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten.

- Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen.

- Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzschiffes.

- Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen kann eine angetretene Fahrt geändert oder abgebrochen werden.

  Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

- Vollbesetzte Schiffe können vor der festgesetzten Zeit abfahren.

- Der „Reederei Rasche GbR“ bleibt der Einsatz anderer als der im Fahrplan namentlich genannten Schiffe in jedem Fall

  vorbehalten.

- Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach 2 Jahren.

  DieVerjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.

  Im übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.

- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit

  der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.

- An Bord der Schiffe sind Schuhe zu tragen. Barfuss laufen erfolgt auf eigene Gefahr.

- Das Klettern auf Tischen, Bänken und Stühlen sowie auf der Reling ist verboten.

- Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwidergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

- Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt zu lösen und bei an Bord gehen unaufgefordert vorzuzeigen.

- An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind.

- Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens bei

  überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden.

- Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen

  Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.

- Nur gültig am Tag der Lösung. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt,so ist der erforderliche

  Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzfahrpreis von € 40,- zu entrichten.

- Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.

- Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Hin- und Rückfahrkarten gestattet.

- Eine Rückerstattung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

- Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 15 Fahrkarten für die betreffende Fahrt

  an der Anfahrtsstelle verkauft sind.

- Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller

  höhe zurückgezahlt.

- Freikarten oder Rabattkarten gelten nicht für Sonderfahrten (z. B. Fahrten zur Zeesenbootregatta).

- Rabattcoupons sind nicht kombinierbar, pro Person ist nur ein Coupon einlösbar.

- Rabattcoupons sind beim bezahlen selbstständig vorzuzeigen, eine nachträgliche Rabattgewährung ist nicht möglich.

- Fahrräder werden auf den dafür ausgewiesenen Schiffen, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung einer Gebühr

  mitbefördert.

  Hierüber entscheidet im jedem Fall der Schiffsführer unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit an Bord.

- Für Schäden an Fahrrädern/Fahrradanhängern sowie Gepäck und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

- Satteltaschen sowie sonstiges Gepäck ist vor dem verladen der Fahrräder auf das Schiff abzunehmen .

- Hunde sind kurz an der Leine zu halten. An Bord besteht Maulkorbzwang.

- Bei Zuwiderhandlung haftet die „Reederei Rasche GbR“ nicht.

- Für jeden Hund ist eine Gebühr zu entrichten. Blindenhunde werden frei befördert.

- Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung einer Gebühr befördert werden.

  Ausgeschlossen sind feuergefährliche Gegenstände.

- Das Aus- und Einsteigen von Fahrgästen ist nur auf Anweisung des Schiffsführers gestattet.

- Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Unternehmensleitung abzugeben.

- Für Beschädigungen an Landungsbrücken, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens,    der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat, bei Schiffsvermietungen haftet ggf. auch der Mieter.

- Die „Reederei Rasche GbR“ ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen (Maulkorbzwang u.a.) zu

  überwachen.

- Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Schiff sowie der Verzehr dieser Lebensmittel an Bord ist nur nach

  Absprache gestattet.

- Zuwiderhandlungen berechtigen die „Reederei Rasche GbR“ von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und außerdem

  Schadensersatz für den ausgefallenen Gastronomieumsatz in Rechnung zu stellen.

- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist

 Rostock. Sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

- Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

  Bestimmungen nicht berührt.

- Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige als Vertragsinhalt vereinbart sein, was in rechtswirksamer Weise den

 Vertragszweck fördert.

 

Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers zu richten an :

 

Reederei Rasche GbR

Auf dem Ende 8

18375 Born a. Darss

Tel .: 0171 523 10 73

 

Stand 03/2012