Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten.
- Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen.
- Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzschiffes.
- Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen kann eine angetretene Fahrt geändert oder abgebrochen werden.
Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.
- Vollbesetzte Schiffe können vor der festgesetzten Zeit abfahren.
- Der „Reederei Rasche GbR“ bleibt der Einsatz anderer als der im Fahrplan namentlich genannten Schiffe in jedem Fall
vorbehalten.
- Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach 2 Jahren.
DieVerjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.
Im übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.
- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit
der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.
- An Bord der Schiffe sind Schuhe zu tragen. Barfuss laufen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Klettern auf Tischen, Bänken und Stühlen sowie auf der Reling ist verboten.
- Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwidergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
- Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt zu lösen und bei an Bord gehen unaufgefordert vorzuzeigen.
- An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind.
- Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens bei
überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden.
- Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen
Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.
- Nur gültig am Tag der Lösung. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt,so ist der erforderliche
Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzfahrpreis von € 40,- zu entrichten.
- Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.
- Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Hin- und Rückfahrkarten gestattet.
- Eine Rückerstattung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.
- Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 15 Fahrkarten für die betreffende Fahrt
an der Anfahrtsstelle verkauft sind.
- Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller
höhe zurückgezahlt.
- Freikarten oder Rabattkarten gelten nicht für Sonderfahrten (z. B. Fahrten zur Zeesenbootregatta).
- Rabattcoupons sind nicht kombinierbar, pro Person ist nur ein Coupon einlösbar.
- Rabattcoupons sind beim bezahlen selbstständig vorzuzeigen, eine nachträgliche Rabattgewährung ist nicht möglich.
- Fahrräder werden auf den dafür ausgewiesenen Schiffen, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung einer Gebühr
mitbefördert.
Hierüber entscheidet im jedem Fall der Schiffsführer unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit an Bord.
- Für Schäden an Fahrrädern/Fahrradanhängern sowie Gepäck und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Satteltaschen sowie sonstiges Gepäck ist vor dem verladen der Fahrräder auf das Schiff abzunehmen .
- Hunde sind kurz an der Leine zu halten. An Bord besteht Maulkorbzwang.
- Bei Zuwiderhandlung haftet die „Reederei Rasche GbR“ nicht.
- Für jeden Hund ist eine Gebühr zu entrichten. Blindenhunde werden frei befördert.
- Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung einer Gebühr befördert werden.
Ausgeschlossen sind feuergefährliche Gegenstände.
- Das Aus- und Einsteigen von Fahrgästen ist nur auf Anweisung des Schiffsführers gestattet.
- Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Unternehmensleitung abzugeben.
- Für Beschädigungen an Landungsbrücken, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat, bei Schiffsvermietungen haftet ggf. auch der Mieter.
- Die „Reederei Rasche GbR“ ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen (Maulkorbzwang u.a.) zu
überwachen.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Schiff sowie der Verzehr dieser Lebensmittel an Bord ist nur nach
Absprache gestattet.
- Zuwiderhandlungen berechtigen die „Reederei Rasche GbR“ von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und außerdem
Schadensersatz für den ausgefallenen Gastronomieumsatz in Rechnung zu stellen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist
Rostock. Sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
- Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige als Vertragsinhalt vereinbart sein, was in rechtswirksamer Weise den
Vertragszweck fördert.
Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers zu richten an :
Reederei Rasche GbR
Auf dem Ende 8
18375 Born a. Darss
Tel .: 0171 523 10 73
Stand 03/2012
