Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten.

Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen.

Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzschiffes.

Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen kann eine angetretene Fahrt geändert oder abgebrochen werden.

Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

Vollbesetzte Schiffe können vor der festgesetzten Zeit abfahren.

Der „Reederei Rasche GbR“ bleibt der Einsatz anderer als der im Fahrplan namentlich genannten Schiffe in jedem Fall vorbehalten.

Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.

Im übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.

Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.

An Bord der Schiffe sind Schuhe zu tragen.

Barfuss laufen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Klettern auf Tischen, Bänken und Stühlen sowie auf der Reling ist verboten.

Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwidergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt zu lösen und bei an Bord gehen unaufgefordert vorzuzeigen.

An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind.

Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens bei überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden.

Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.

Nur gültig am Tag der Lösung. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt,so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzfahrpreis von € 40,- zu entrichten.

Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.

Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Hin- und Rückfahrkarten gestattet.

Eine Rückerstattung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 15 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Anfahrtsstelle verkauft sind.

Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.

Freikarten oder Rabattkarten gelten nicht für Sonderfahrten (z. B. Fahrten zur Zeesenbootregatta).

Rabattcoupons sind nicht kombinierbar und pro Person ist nur ein Coupon einlösbar.

Fahrräder werden auf den dafür ausgewiesenen Schiffen, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung einer Gebühr mitbefördert.

Hierüber entscheidet im jedem Fall der Schiffsführer unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit an Bord.

Für Schäden an Fahrrädern/Fahrradanhängern sowie Gepäck und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Satteltaschen sowie sonstiges Gepäck ist vor dem verladen der Fahrräder auf das Schiff abzunehmen .

Hunde sind kurz an der Leine zu halten. An Bord besteht Maulkorbzwang.

Auch bei Zuwiderhandlung haftet die „Reederei Rasche GbR“ nicht.

Für jeden Hund ist eine Gebühr zu entrichten. Blindenhunde werden frei befördert.

Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden, gegen Entrichtung einer Gebühr befördert werden.

Ausgeschlossen sind feuergefährliche Gegenstände.

Das Aus- und Einsteigen von Fahrgästen ist nur auf Anweisung des Schiffsführers gestattet.

Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer zwecks Weiterleitung an die Unternehmensleitung abzugeben.

Für Beschädigungen an Landungsbrücken, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat, bei Schiffsvermietungen haftet ggf. auch der Mieter.

Die „Reederei Rasche GbR“ ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen (Maulkorbzwang u.a.) zu überwachen.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Schiff sowie der Verzehr dieser Lebensmittel an Bord ist nur nach Absprache gestattet.

Zuwiderhandlungen berechtigen die „Reederei Rasche GbR“ von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und außerdem Schadensersatz für den ausgefallenen Gastronomieumsatz in Rechnung zu stellen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist Rostock. Sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige als Vertragsinhalt vereinbart sein, was in rechtswirksamer Weise den Vertragszweck fördert.

 

Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers zu richten an :

 

Reederei Rasche GbR

Auf dem Ende 8

18375 Born

Tel .: 038234/210                                                              Stand 03/2012

 

Aktuelle Informationen

ACHTUNG!

Am Freitag, 17.05.24

Fährverkehr erst

ab 14:00 Uhr!

 

Pfingstsonntag, 19.05.24

um 13:30 Uhr

KEINE Rundfahrt in

Prerow!

 

Pfingstsonntag & Pfingstmontag

(19.05. & 20.05.24)

Rundfahrten und

Fährverkehr laut

Fahrplan!

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Fahrten können kurzfristig
abgesagt werden / entfallen!
 
(Keine Kartenzahlung!)
 

Im Fährverkehr

Fahrradtaschen &

Anhänger abnehmen!

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Download (HIER)

 

Kontakt

Reederei Rasche GbR

Auf dem Ende 8

18375 Born 

Tel.: 038234 - 210

Mobil: 0171 - 523 10 73

Sonntags & montags Ruhetag!

 

 Kontaktformular (HIER)